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Indikation Wundversorgung als heilkundliches Modellprojekt?

In einem Video-Interview von Dr. Jan Basche, Betreiber von einigen ambulanten Pflegediensten, mit Prof. Dr. Volker Großkopf, Rechtsanwalt, klärt der Experte mit Expertise, auch im Bereich Wundversorgung, Laien und Fachleute über den Stand der Heilkundeübertragungs-Richtlinie auf, die festlegt, ob und wie ärztliche Tätigkeiten auf Berufsangehörige der Alten- und Krankenpflege, sprich Pflegefachkräfte, in einem Modellprojekt übertragen werden können. Die Richtlinie sieht vor, dass im Rahmen von Modellvorhaben in Bezug auf einen abschließenden Katalog Tätigkeiten von Ärztinnen und Ärzten auf Pflegefachkräfte zur selbstständigen Ausübung von Heilkunde übertragbar wären.
Der Pflegexperte äußert in dem Interview allerdings auch Zweifel, weil Hoffnung und Skepsis nah beieinander liegen.
Der Gemeinsamen Bundesauschuss (G-BA) hatte bereits im Jahr 2011 für die substituierende Übertragung der ärztlichen Tätigkeiten auf Pflegefachkräfte und deren Verantwortung für die Versorgung von beispielsweise chronischen Wunden in einem Beschluss plädiert. Man berief sich in dem Modellprojekt schon damals auf die Richtlinie nach Paragraf 63 Abs. 3c SGB V, erklärt Basche. Allerdings waren sich die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) über die Substitutions-Ausweitung uneins, sodass das Vorhaben erst einmal verschoben wurde.
Jetzt aber könnte die Devise G-BA-Beschluss-Umsetzung lauten, denn auch nach Meinung von Dr. Basche ist es nun Zeit, die Substitution komplett durchzuziehen und den Pflegefachkräften die volle Verantwortung, ganz ohne Zutun von Ärzten, zu übertragen.
Die neue Aufgabenverteilung auch im Hinblick auf die Wundversorgung, wirft jedoch Fragen auf, die es vorab zu klären gilt. So wirft zum Beispiel die Leistungsabrechnung Fragen auf: Sollte es eine Leistungsabrechnung durch Pflegepersonal nach Budget-Verantwortung geben?
Basche glaubt, dass ein fest pauschaliertes Klassifikationssystem ähnlich den Diagnosebezogenen Fallgruppen (DRG) in Krankenhäusern das beste Konzept sei. Ein Budget für die erbrachte Leistung, die dazugehörigen Hilfsmittel und die Infrastruktur der heilkundlichen Tätigkeiten in der Versorgung von schlecht heilenden und chronischen Wunden sollten Teile der Leistungsabrechnung sein.

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