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Expertenstandards und Leitlinien haben im Wundmanagement große Bedeutung

Es gibt Wunden, die nicht erst nach acht Wochen chronisch sind, sondern sofort nach der Entstehung als solche gelten. Dazu gehören das Diabetische Fußsyndrom, Ulcus cruris venosum oder beispielsweise ein Dekubitus. Die genaue Diagnostik einer chronischen, nicht heilenden Wunde ist schwierig, deshalb gelten seit einigen Jahren pflegerische Expertenstandards und ärztliche Leitlinien als bindend für Pflegekräfte, die diese Wunden versorgen.
Einige Fachleute kritisieren in Deutschland, dass die Anzahl von Menschen mit chronischen Wunden steigt, die adäquate Versorgung aber nur in 20 Prozent der Fälle zuverlässig und gut ist. Allein schon einen Verband anlegen, bei einem Ulcus cruris venosum als Kompressionstherapie, überfordert viele Pflegekräfte.
Deshalb gibt es mittlerweile acht Expertenstandards, die das Deutsche Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP) entwickelt hat, und die verpflichtend sind: Diese Expertenstandards sind vorweggenommene Sachverständigengutachten, mit denen sich Fachpflegekräfte juristisch absichern können. Aus diesem Grund existieren mittlerweile 50.000 ausgebildete Wundexperten verschiedener Kategorien, die eine Wundbehandlung im konkreten Fall veranlassen können, denn nur sie haben die entsprechende Expertise sowie das Fachwissen und dürfen Menschen mit chronischen Wunden versorgen. Wundexperten (ICW) oder andere pflegerische Fachexperten haben Kompetenzen, die andere Pflegekräfte nicht vorweisen können und die die Pflegequalität sichert und Schaden von PatientInnen abwendet. Oft fehlt einfachen Pflegekräften nämlich Hintergrundwissen in der Wundbehandlung.
In der ambulanten Pflege von Menschen mit chronischen Wunden gibt die Häusliche Krankenpflege-Richtlinie (HKP-RL) den Takt vor, denn nur „spezialisierte Dienste“ sind für Betroffene seit 2022 zugelassen. Sie erhalten eine höhere Vergütung, eine Basis-Fortbildung (Wundexperte) und ein Aufbaumodul mit 84 Lehrstunden. Außerdem benötigt man wenigstens eine Pflegefachkraft (Fachtherapeut Wunde) mit 168 Lehrstunden.
Ärzte und Ärztinnen, die nach veralteten Methoden behandeln, muss die Fachpflegekraft widersprechen, wenn die Behandlung der Wunde nicht fachgerecht ausgeführt wird, das gibt die sogenannte Remonstrationspflicht des Behandlers mit Wundexpertise vor. Diese Remonstrationspflicht erlaubt der Fachkraft die Verantwortung für die fachgerechte Versorgung der Wunde zu übernehmen.

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