Wissenschaft

Telemedizin-Anbieter greift auf Cloud-Technologie von Google zurück

Der in den USA größte Anbieter von telemedizinischen Leistungen, Amwell, ist eine Kooperation mit dem Internetgiganten Google eingegangen, wie beide Unternehmen gemeinsam erst kürzlich vermeldet haben. Videosprechstunden sind in den USA sehr beliebt, auch weil sich viele Amerikaner kaum eine andere Gesundheitsversorgung leisten können. In der Covid-19-Krise haben haben viele Menschen ihren Job und damit auch ihre Krankenversicherung verloren. Amwell bietet verhältnismäßig günstig eine bezahlbare Alternative an. Dabei starten die Preise für digitale Arztsprechstunden je nach ärztlicher Fachrichtung ab etwa 80 Dollar. Ein Teil der US-amerikanischen Krankenversicherer übernimmt sogar mittlerweile teilweise die Kosten. Amwell mit medizinischen und psychotherapeutischen Videosprechstunden bietet seine Leistungen per Internetbrowser oder App an und braucht dazu die Cloud-Anwendungen von Internetanbietern. Künftig wird Google Cloud der Kooperationspartner sein, der die Telemedizin-Plattform global verbreiten möchte; früher war es Amazon Web Services. Nicht nur ältere Menschen und Chroniker sollen auf der ganzen Welt vom innovativen Service Amwells profitieren, sondern auch unterversorgte und ärmere Bevölkerungsgruppen. Von der Partnerschaft werden aber beide Vorteile haben. Bislang (seit 2014) haben schon viele Unternehmen in Amwell insgesamt 640 Millionen Dollar investiert. Auch Google beabsichtigt 100 Millionen Dollar in Aktien anzulegen, sobald der beantragte Börsengang abgeschlossen sein wird. Die Spektrumserweiterung Amwells durch moderne Cloud-Technologien ist vor allem dann dem Unternehmen Google zu verdanken, das Datenanalyse-Tools und die Künstliche Intelligenz (KI) für eine innovative Gesundheitsversorgung weltweit stellt. Allerdings setzt dies auch voraus, dass der globale Einsatz nur dann möglich ist, wenn die Verknüpfung von Kundenkonten beider Firmen möglich ist; allerdings immer nach den strengen Richtlinien für Datenzugriff und Datennutzung, denn es sollen beispielsweise nicht persönliche Daten aus der Anamnese des Patienten, der fernmedizinisch überwacht wird, in unbefugte Hände gelangen.

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