Wissenschaft

SARS-CoV-2 und veränderte Hygieneregeln sowie Fachempfehlungen im Wundmanagement

In der aktuellen Ausgabe der Rechtsdepesche für das Gesundheitswesen von Mai/Juni 2020 werden die Präventionsmaßnahmen in der Hygiene und die Fachempfehlungen für den häuslichen Bereich in der Wundversorgung eingehender beleuchtet, damit keine Erreger-Übertragung durch das neuartige Coronavirus stattfindet. Michael Schanz als Chefredakteur der Rechtsdepesche für den Bereich des Gesundheitswesens und Silke Schmidt, die Wundexpertin und Vorstandsmitglied bei der Interesssenvertretung Wundversorgung e.V., kurz IVW, ist, haben alle wichtigen Details zum Thema Wundmanagement in der Covid-19-Pandemie herausgestellt. In der aktuellen Print-Ausgabe können Interessierte und Betroffene von nicht heilenden Wunden oder chronischen Wunden Fakten zum Thema nachlesen. Dabei wird sich unser Gesundheitssystem wohl langfristig auf weitere Herausforderungen im Umgang mit dem Virus einstellen, denn Selbst- und Fremdschutz haben im Rahmen der häuslichen Wundversorgungssituation, aber auch in der medizinisch- pflegegerischen Versorgung oberste Priorität, wie die beiden Autoren herausstellen. Eine konsequente Umsetzung von vorsorgenden Schutzmaßnahmen ist daher das A und O in der Versorgung von chronisch kranken Menschen mit offenen Wunden, die allein schon wegen ihres oft erhöhten Alters gefährdet sind. Hinzu kommen dann noch Vorerkrankungen wie Diabetes mellitus und Herz-Kreislauf-Erkrankungen, die in Regel für das Auftreten von chronischen Wunden verantwortlich sind. Hier hat die Hygiene, um den Erreger nicht direkt oder indirekt übertragen zu können, oberstes Gebot. Die medizinischen und pflegerischen Maßnahmen müssen aber auch mit Hilfe organisierter Veränderungen umgestellt werden, um die hygienischen Präventionsmaßnahmen positiv zu beeinflussen. Nicht zuletzt steht auch eine Veränderung der intersektoren Zusammenarbeit an, die im Rahmen der Hygienemaßnahmen zudem besser gesteuert werden muss. In der Wundambulanz beispielsweise gilt es die Praxisabläufe so anzupassen, dass sich niemand mit dem Coronavirus infiziert. Veränderte Strukturen bei der Terminvergabe und strikte Regeln bei der Händedesinfektion sind deshalb einzuhalten.´ Im ambulanten Sektor und im häuslichen Umfeld mit teilweise völliger Isolation sind den einschlägigen Fachempfehlungen dringend Folge zu leisten, so die Experten zu den überarbeiteten Wundmanagement-Empfehlungen.

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