HKP-Richtlinie und Pflegekammer: Wer sichert die Qualität wie in der Wundversorgung?
Auf dem Interdisziplinären WundCongress (IWC) am 30. November dieses Jahres in Köln wird die Präsidentin der Pflegekammer NRW, Sandra Postel, einen Vortrag über „die Fort- und Weiterbildungsverpflichtung“ für Pflegekräfte in der häuslichen Krankenpflege diskutieren und die Anforderungen über aktuelles Wissen und Fähigkeiten für mehr Qualität im Bereich Wundmanagement von chronischen Wunden darstellen.
Ein rechtliches Dokument gibt es hierfür schon seit dem 1. Oktober 2022. Diese sogenannte Häusliche Krankenpflege-Richtlinie (HKP-Richtlinie) beschäftigt sich mit dem Leistungsumfang nach Leistungsziffer 31a und den entsprechenden Rahmenempfehlungen gemäß Paragraf 132a Abs. 1 SGB V: Danach müssen spezialisierte Pflegedienste oder Einrichtungen, die sich mit chronischen Wunden beschäftigen, einen jährlichen Auffrischungs-Fortbildungsumfang bei handelnden/verantwortlichen Personen in der Fachpflege nachweisen. Auch nur Pflegefachkräfte mit Fortbildungsnachweis von zehn jährlichen Zeitstunden sind in der Lage, Wunden qualitativ hochwertig zu versorgen, schreibt die Rechtsabsicherung vor.
Die Pflegekammern sollen die Qualitätsanforderungen überprüfen. Die Pflegekammer NRW beispielsweise legt als Institution für Fort- und Weiterbildung die Richtlinien und Standards fest, zertifiziert zudem und akkreditiert. Die Kammer überwacht die festgelegten Standards zur Qualitätssicherung und vertritt ferner die Interessen der Fachpflegekräfte. Auf diese Weise sichert die Pflegekammer NRW überdies, dass Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten verbessert werden und PatientInnen mit chronischen Wunden profitieren.