Kostenträger

G-BA erhält gesetzlich eingeführtes Beratungsrecht für Hersteller von bestimmten Wundprodukten

Für Hersteller von „sonstigen Produkten zur Wundbehandlung“, wie Silber- und PHMB-haltige Wundauflagen, hat der Gesetzgeber neu geregelt, dass Verbesserungen der Erstattungsregeln eingeleitet werden und Nachteile für Betroffene mit chronischen Wunden aufgehoben werden.

Demnach soll der Gemeinsame Bundesauschuss (G-BA) mit anderen Akteuren wie der Ärzteschaft, Pflegenden und Herstellern gemeinsame und geeignete Evidenzkriterien in Bezug auf das Wundmanagement von chronischen Wunden entwickeln. Der G-BA soll dafür ein gesetzliches Beratungsrecht erhalten, was der Bundesverband Medizintechnologie, kurz BVMed, für richtig und gut hält: Danach sollen Verbandmittel-Hersteller ein Beratungsrecht durch den G-BA in Bezug auf die Methodik der Nutzenbewertung für Studien erhalten.

Das Bewertungsverfahren zur Bewertung des Nutzens von „sonstigen Produkten zur Wundbehandlung“ ist dringend notwendig, damit die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) weiterhin Produkte mit Silberanteil und ähnliche 400 Produkte gleicher Kategorie erstattet. Der G-BA liefert somit den erstattungsrelevanten Nutzennachweis für bestimmte wundfördernde Verbände.

Für die richtige Auswahl der Evidenzkriterien wurden 250 Fachkräfte der Branche im Umfeld des Wundkongresses in Bremen befragt, was in der Wundbehandlung am wichtigsten ist:
92 Prozent votierten für die Reduktion klinischer Entzündungszeichen, aber auch eine Verringerung von Wundexsudat und Schmerzen wurde häufig genannt.
Vielen Wund-Expertinnen ist zudem die Verbesserung der Lebensqualität von PatientInnen mit chronischen Wunden wichtig sowie weiterhin eine Verordnung von Wundauflagen mit antibakterieller Wirkung, die bislang immer erstattungsfähig waren.

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