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Chronische Wunden verlangen pflegerischen ExpertInnenstandard

In Deutschland leiden etwa 900.000 Menschen an chronischen und schlecht heilenden Wunden, wobei die Dunkelziffer deutlich höher sein dürfte, weil PatientInnen in der Regel zwei Jahre warten, bis sie ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Eine adäquate Behandlung ist hierzulande immer noch Mangelware, denn 80 Prozent aller chronischen Wunden werden nicht richtig behandelt, obwohl die Zahl der WundexpertInnen stetig steigt. Trotz ärztlicher Leitlinien und guter Pflegesituation mit Expertise fehlt vielerlei Hintergrundwissen und löst Fehldiagnosen aus, denn die Art der Behandlung ist letztlich ausschlaggebend. Kontraindizierte Behandlungsmethoden verschlimmern oft das Erkrankungsbild, beispielsweise eines Ulcus cruris. Fachpflegekräfte sind auch oft überfordert, weil sie zwar ausgebildet wurden, dennoch zu wenig praktische Übungen erfahren durften.
Voraussetzungen für ein adäquates Wundmanagement
Die Fachgesellschaft Initiative Chronische Wunden (ICW) bildet nach Expertenstandard aus; seit 2009 müssen Pflegekräfte, die chronische Wunden behandeln wollen, dem Expertenstandard „Pflege von Menschen mit chronischen Wunden“ folgen, denn das Deutsche Netzwerk für Qualitätsentwicklung, kurz DNQP, sieht dieses als bindend an, damit eventuelle Schäden juristisch abgesichert sind. Körperliche Schäden können so abgewendet werden, aber auch die Pflegequalität garantiert werden.
Zum Expertenstandard „Chronische Wunden“ gehören die eigentliche Wundbehandlung und strukturelle Vorgaben, denn jedes Pflegeteam sollte einen eigenen Experten haben und nicht Personen von außen hinzuziehen, die unregelmäßig auf die Wunde schauen. Die kontinuierliche Begutachtung gehört zum Expertenstandard genau wie die Vergütung spezifischer Dienste nach der Häuslichen Krankenpflege Richtlinie, die sich zurzeit noch in Arbeit befindet, erklärt ICW-Sprecher Martin Motzkus. Der Gemeinsame Bundesauschuss (G-BA) fordert schon länger eine Grundausbildung und diverse Aufbaumodule, die die ICW anbietet. Krankenkassen können sogar spezielle Pflegedienste beauftragen und unspezifische ablehnen.
Da auch die Facharzt-Ausbildung oft nach überholter Methodik praktiziert und ÄrztInnen wegen des Praxisbudgets teure und moderne Verbandmaterialien ablehnen, werden nur 20 Prozent aller Betroffenen richtig therapiert.
Eine Pflegekraft muss über einen aktuellen Wissensstand bei der Behandlung von chronischen Wunden verfügen. Tut sie dies nicht, muss sie die Behandlung ablehnen, weil sie nicht die Verantwortung für die fachgerechte Therapie übernehmen kann. WundexpertInnen haben in der Regel gute Kenntnisse und können sich auch mit ÄrztInnen besser austauschen. Notfalls kann das Pflegepersonal von ambulanten Diensten ICW-Regionalgruppen zu Rate ziehen, bei denen die ehrenamtlichen Fachleute ohne Gebührenordnung tätig werden.

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