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30 Jahre ambulante Pflegedienste: Der Generationenwechsel

Die Häusliche Pflege wird 30 Jahre alt. 1992 erschien demnach auch die erste Zeitschrift Häusliche Pflege. In vielen Unternehmen, vor allem Einzelunternehmen, stellt sich jetzt die Frage nach Nachfolgern, vielleicht aus dem engsten Familienkreis. Die Unternehmensgründung und Unternehmensnachfolge wollen gut geregelt sein, erklären die Autoren Rainer Berg und Prof. Ronald Richter, zwei Experten für die ambulante Pflege zuhause.
Die Nachfolgerin/der Nachfolger sollte demnach ein eigenes Konzept entwickeln, das zeitgemäß und zukunftsorientiert ist, sowie Bewährtes und Neues vereint. Auch sollte die übergebende Generation mit der Übernehmenden Tätigkeitsfeld-Abgrenzungen vornehmen, damit keine Strukturveränderungen an die alte Generation übertragen wird; die neue Generation hat aber vielleicht ein Gefühl von Sicherheit. Gerade in Bezug auf die Digitalisierung des Gesundheitswesens sollten abgebende Unternehmer sich lieber zurückziehen und andere Tätigkeiten übernehmen, erklären die Experten.
Die nachfolgende Generation muss sich in Sachen Personalführung und Controlling etablieren, damit sich auch Beschäftigte älterer Generationen umstellen und eingewöhnen können. Manche verlassen unter Umständen die altbewährten Strukturen dann. Eine Verjüngung der Führungsebene zieht aber auch jüngere Menschen an.
Übernimmt ein familiäres Mitglied den Betrieb in der häuslichen Pflege, kommt meist die Schenkung oder der käufliche Erwerb des Unternehmens in Frage und sorgt für Klarheit, auch unter Geschwistern, die bei einem entgeltlichen Erwerb keine Geschwisterausgleichsregelung zu erwarten haben. Allerdings sollte die Nachfolgerin/der Nachfolger möglichst keine zu hohen finanziellen Risiken eingehen.
Rainer Berg und Prof. Ronald Richter weisen zudem auch auf die zukünftige Rechtsreform-Regelung eines Einzelunternehmens hin, das vor allem als GmbH steuerlich und juristisch am meisten Sinn macht. Kranken- und Pflegekassen sind dann auf die Umstellung der neuen Rechtsreform und des Trägers aufmerksam zu machen, sodass neue Verträge, auch mit Trägern der Sozialhilfe, in Bezug auf den Status abzuschließen sind. Die Zeitschrift Häusliche Pflege feiert mit einer großen Jubiläumsaktion ihren 30-jährigen Geburtstag, sodass auf der Sonderseite der Jubiläumsausgabe Beiträge von den beiden Autoren eingestellt sind. Unter 30jahre.haeusliche-pflege.net können sich Interessierte informieren.

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