Kostenträger

Neue Rahmenempfehlungen zur Wundversorgung soll Qualität verbessern

Seit dem 1. Januar 2022 gibt es neue Rahmenempfehlungen, die festlegen, was ein Pflegedienst leisten muss, um als spezialisierter Leistungserbringer im Bereich Wundmanagement von den Krankenkassen als Vertragspartner akzeptiert werden zu müssen. Demnach verfolgt die Häusliche Krankenpflege-Richtlinie das Ziel, so Qualitätsverbesserungen auf dem Gebiet der Versorgung von (chronischen) Wunden zu erzielen.
Ab dem 1. Oktober 2022 wird es dann nochmals überarbeitete Empfehlungen geben, wonach “Problem-Wunden” nur noch von Pflegediensten behandelt werden dürfen und in drei Kategorien eingeteilt werden: „Akute Wunden“ nach traumatischen Ereignissen oder Operationen bedürfen danach keinerlei Beachtung durch Pflegedienste und deren Wundexperten, denn die Wunden heilen nach zwölf Wochen in der Regel ohne Probleme ab. Anders sieht es dagegen mit der zweiten und dritten Kategorie aus. „Schwer heilende Wunden“ mit Wundheilungsstörungen können einer spezialisierten Leistungserbringung bedürfen. Pflegedienste müssen dann einen Nachweis als Vertragspartner der Krankenkassen haben. Gleiches gilt für „chronische Wunden“ wie ein Dekubitus oder ein Ulcus cruris, die beide in die erfahrenen Hände von Wundspezialisten gehören.
Der Direktor der Akademie für Wundversorgung, der auch die Fachgesellschaft Initiative Chronische Wunden e.V. mitgegründet hat, kritisiert aber die derzeitigen Probleme. Krankenkassen würden heutzutage die Produkte für den Wundheilungsprozess bezahlen, nicht aber Antiseptika, zur Desinfektion der Wunden, und vor allem die teure Leistungserbringung, die auch Teil der Eigenleistung sind. Durch diesen Umstand geraten die spezialisierten Formen der Wundversorgung ins Hintertreffen, was die Situation der betroffenen PatientInnen noch weiter verschlechtert. Außerdem würden ÄrztInnen durch die Budgetierung in ihrem Handeln Im Wundmanagementprozess eingeschränkt.

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