Kostenträger

Wundversorgungsleistungen der WZ in Regelwerk aufgenommen, trotzdem bleiben Probleme

In einem Interview mit Andre Lantin als Vorsitzendem der Geschäftsführung der WZ WundZentren GmbH geht es um das bedarfsgerechte Versorgungsangebot in der Häuslichen Krankenpflege (HKP), das Personen zusteht, die von chronischen und nicht heilenden Wunden betroffen sind. Die heute geltenden Leistungen mit den dazu gehörenden Leistungserbringern wurden vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) angepasst, sodass nicht nur ambulante Pflegedienste und die hausärztliche Versorgung die Regelversorgung der Erkrankten übernehmen dürfen, sondern auch zertifizierte WundZentren, die qualifizierte und erfahrene Pflegfachkräfte außerhalb des häuslichen Umfeldes beschäftigen.
Doch dort beginnt das Problem, erklärt Lantin, der weiß, dass die Leistungen in WZ zwar von den gesetzlichen Krankenkassen (GKV) übernommen werden müssen, weil die Behandlung dort erlaubt ist, aber dennoch Probleme bei der Kostenübernahme entstehen, weil die Pflege grundsätzlich zu Hause erfolgen muss.
WundZentren haben zwar seit Dezember 2019 den Status eines Leistungserbringers im Fall der Behandlung von chronischen Wunden, doch ist die Abrechnung immer noch mit Problemen behaftet, da die adaptierte Rahmenempfehlung zwar stimmt, nicht aber der Abrechnungsprozess über den definierten Leistungskatalog.
Lantin sieht den Kostenübernahmen der GKV in spezialisierten WundZentren allerdings positiv entgegen, weil die gesetzliche Grundlage für die Häusliche Krankenpflege in WZ angepasst wurde, dennoch nur Anforderungen an die WZ und der Preiskatalog fehlen.
Laut Vorsitzendem der Geschäftsführung der WZ würde ein Zusammentreffen und das Aushandeln der Preise zwischen GKV, Spitzenorganisationen der ambulanten Pflegedienste und neuerdings WundZentren helfen, alle Probleme zu beseitigen, denn schon seit etwa 14 Jahren wurden 30.000 erfolgreiche Behandlungen an WundpatientInnen durchgeführt, was der Beweis für die Expertise der WZ ist.
Die WZ sind schon seit 2017 als selbstständige Leistungserbringer in das SGB V aufgenommen und arbeiten nach HKP-Richtlinie, das heißt, sie erfüllen unter anderem sämtliche Hygiene-Standards, können den Behandlungsverlauf bei chronischen Wunden vollumfänglich betreuen und befinden sich dabei in enger interdisziplinärer Abstimmung mit anderen Leistungserbringern wie ÄrztInnen. Zudem sind sie ausschließlich für Menschen mit (chronischen) Wunden im Einsatz.

Vorherige Meldung

5 Ernährungstipps einer Wundexpertin

Nächste Meldung

AG Diabetischer Fuß: Behandlungsmöglichkeiten durch neue Erkenntnisse erweitern

Wundversorgung heute

Wundversorgung heute

Herzlich willkommen bei "Wundversorgung heute". Dieses kostenlose und freie Portal steht für Informationen rund um das Thema Wundversorgung. In den drei Rubriken "Produkte", "Kostenträger" und "Wissenschaft" stellen wir Ihnen jeweils die aktuellsten Neuigkeiten vor. Um diesen Informationsservice dauerhaft zu genießen, empfehlen wir Ihnen unseren kostenlosen und jederzeit kündbaren Newsletter. So werden Sie monatlich auf den neuesten Stand im Bereich der Wundversorgung gebracht.