Stationäre Pflege benötigt PPR 2.0 für qualifizierte PatientInnenversorgung
Experten fordern in Deutschland schon lange eine Erhöhung der Arbeitsqualität von Pflegekräften, da die Pflegepersonalbesetzung nicht der tatsächlichen Pflegebedarf-Ermittlung entspricht.
Auf zwei ausgeschriebene Stellen kommt hierzulande nur etwa eine Bewerberin/ein Bewerber. Um aber eine qualifizierte Patientenversorgung zu gewährleisten, braucht es mehr Pflegepersonal in Krankenhäusern, die es zu ermitteln gilt. Eine wissenschaftlich fundierte Pflegepersonalbedarfsmessung (PPR 2.0) soll dies übernehmen.
Die Entwicklung der Pflegepersonalbedarfsmessung nach § 137 k SGB V wird dabei seit dem 11. Juli 2021 vom Selbstverwaltungspartner Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen in Zusammenarbeit mit der Privaten Krankenversicherung übernommen und muss Ende 2024 abgeschlossen sein, so die Vorgabe des Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetztes (GVWG).
Der Entwicklungsauftrag wurde europaweit als Interimslösung ausgeschrieben und die Auftragsvergabe soll demnach Mitte dieses Jahres abgeschlossen sein, ansonsten tritt das BMG in Kraft und vergibt den Auftrag auf Kosten der Selbstverwaltung.
Die PPR 2.0 soll demnach ermitteln, wieviel Zeit man für eine Patientin/einen Patienten für die Pflege benötigt, aber dabei vor allem die Qualifikation einer Pflegekraft berücksichtigen, was in den zurückliegenden Jahren und Jahrzehnten so nicht stattgefunden hat. Es gibt nämlich bestimmte Qualitätsunterschiede für bestimmte Tätigkeiten in der Pflege, die es zu berücksichtigen gilt, deshalb ist der Qualifikationsmix der Pflegenden entscheidend. Einfache und grundpflegerische Tätigkeiten wie beispielsweise die Körperpflege können von Hilfskräften qualifiziert durchgeführt werden, wohingegen hochkomplexe Versorgungsprozesse, wie die Versorgung chronischer Wunden, qualifiziertem gut ausgebildetem und weitergebildetem Pflegepersonal obliegt.
So sollten zum Beispiel auch bestimmte statistische Messwerte und Scores für den Qualifikationsmix berücksichtigt werden sowie in der Pflege von kognitiv und motorisch eingeschränkten Personen. Auch ohne eine langen Praxistest sollte die PPR 2.0 keine endgültige Einführung erfahren. In Krankenhaus-Nachtschichten ist die PPR 2.0 ebenfalls unangebracht, da es eine einheitliche Pflegepersonaluntergrenze gibt, sowie in der Kinderheilkunde und in der Intensivmedizin. Diese Bereiche werden durch andere PPR-Instrumente ergänzt.