Kostenträger

Apotheken dürfen Botendienste als Krankenkassen-Leistung berechnen, aber wie und welche?

Laut Gesetzgeber dürfen stationäre Apotheken seit pandemischer Ausbreitung des Coronavirus Botendienste für verschreibungspflichtige Arzneimittel abrechnen, die die Krankenkassen dann mit 2,50 Euro netto plus Umsatzsteuer pro Lieferort und Tag vergüten. Ursprünglich war als Corona vorbeugende Maßnahme sogar mal fünf Euro Botendienst-Vergütung möglich, die dann aber vom Bundesgesundheitsminister Jens Spahn auf 2,50 Euro dauerhaft reduziert wurde, damit sich ältere Menschen nicht anstecken und damit eine bessere Versorgung in abgelegenen Gegenden möglich ist.
Eine Passage in der Formulierung zur Definition durch das Bundesgesundheitsministerium (BMG), zur Vermeidung von Kontakten in der Offizin, löste aber offenbar Diskussionen aus, denn die Begrifflichkeiten Lieferort und Tag waren nicht eindeutig. Der Landesapothekerverband (LAV) Sachsen-Anhalt kümmerte sich um die Konkretisierung und teilte darauf hin mit, dass mit dem Lieferort immer ein Haushalt gemeint ist. Bekommen zwei Menschen im selben Haushalt Rx-Präparate an einem Tag geliefert, muss die Krankenkasse den Betrag nur einmal zahlen. Anders sieht es bei einem Mehrfamilienhaus mit mehreren Parteien aus, obwohl die Straße und die Hausnummer dieselbe sein kann.
Der LAV weist auch nochmals darauf hin, dass nur verschreibungspflichtige Arzneimittel als Botendienst-Leistung in Rechnung gestellt werden dürfen, auch wenn die Medikamente für Kinder sind. Fahrten der Apotheken vor Ort mit Rezepturen, Verbandsstoffen, Teststreifen, Diätetika, Medizinprodukten und sonstigen Hilfsmitteln fallen nicht in die Botendienst-Vergütung; auch nicht Heimversorgungsverträge und deren Belieferung. Ein Tag bezieht sich auf den Zeitraum von 0 Uhr bis 24 Uhr und nicht auf Arbeitsschichten.
Die Ersatzkassen kritisierten in diesem Zusammenhang lukrative Zusatzgeschäftspraktiken der stationären Offizinen, allerdings widersprach die ABDA deutlich mit verantwortungsbewusstem Verhalten der Apotheker. Nur 6,5 Prozent der abgegebenen Arzneimittel-Packungen machen Botendienst-Belieferungen aus, das sind 2,5 Millionen Packungen im Monat, erklärt die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände.

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