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Wundversorgung: Kompetenzerweiterung durch „Blankoverordnung“ für Pflegefachpersonal?

Die Regelung zur sogenannten „Blankoverordnung“ für Pflegefachkräfte, die vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) in Erwägung gezogen wird, weil professionelle Pflegekräfte mehr Kompetenzen und Eigenverantwortlichkeit übertragen werden soll, halten Ärzte und Ärztefunktionäre so für nicht durchführbar. Die Verantwortung für das medizinische Handeln soll letztlich nämlich immer noch in ärztlicher Hand verbleiben, erklären Mediziner. Ein Arzt muss delegieren können und ärztliche Aufgaben dürfen nicht substituiert werden.
Experten der Pflege und auch das BMG sehen das für Teile der Versorgung anders und unterstützen den aktualisierten Arbeitsentwurf von Jens Spahn, der in der häuslichen Krankenpflege mehr Verantwortungsbewusstsein für qualifiziertes Pflegepersonal für vonnöten hält.
Eine „Blankoverordnung“ für bestimmte Indikationen könnte nun auch die interprofessionelle Zusammenarbeit stärken, nachdem bereits weibliche und männliche Physiotherapeuten, Ergotherapeuten und Logopäden seit Anfang Januar 2020 eigenmächtig tätig werden können.
Besonders im Bereich des Wundmanagements und der Wundversorgung glaubt Spahn den Pflegefachkräften mehr Eigenverantwortlichkeit übertragen zu können. Demnach dürfte die Pflegefachkraft, wenn der Arzt die Behandlung für richtig hält, über die Art der Therapie entscheiden und wie oft und wie lange die Behandlung fortgesetzt werden muss. Qualifikationen und Rückkopplungen beziehungsweise ein Austausch mit dem behandelnden Arzt sind aber Voraussetzungen für mehr Verantwortungsbewusstsein.
Der Wundbereich und die Kompressionstherapie sind zwei Leistungsbereiche, in denen man die Blankoverordnung auf gut ausgebildetes Pflegepersonal übertragen könnte. Der Gemeinsame Bundesausschuss, kurz G-BA, würde die Richtlinien für geschultes Pflegepersonal demnach festlegen. Bei Diabetes-PatientInnen und vom Dekubitus-Betroffenen wäre die umstrittene Regelung der „Blankoverordnung“ außerdem denkbar.

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