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Telefaxgerät zum Versenden von Gesundheitsdaten obsolet und verboten

Im Bundesand Bremen ist die Nutzung und Übertragung sensibler Patienteninformationen und Gesundheitsdaten ab 2022 per Faxgerät verboten und wird als Rechtswidrigkeit mit Bußgeldern bis zu 20 Millionen Euro bestraft. Diese abschreckende Summe ist absichtlich so hoch angesetzt, weil Faxsendungen keinerlei Schutz von Daten beim Empfang bieten. Ein Faxversand entspricht dem Versand einer Postkarte, darauf weisen die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in Bremen und der Datenschutzbeauftragte der Stiftung Gesundheit, Thomas Brehm, ausdrücklich hin.
Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sieht beim Verstoß gegen den Datengrundsatz der Vertraulichkeit die entsprechende Aufsichtsbehörde in der Pflicht, hohe Strafen zu verhängen.
Brehm empfiehlt daher bessere Alternativen, um dem Bußgeldkatalog zu entkommen. Ein Fehlversand würde ab dem nächsten Jahr nach Behördenmitteilung  als rechtswidrig angesehen und bestraft, auch wenn Ärztinnen und Ärzte das Argument hervorbringen, dass sie das Faxgerät immer und häufig genutzt haben.
Experten schlagen daher sichere Kommunikationswege vor, zu denen KIM-Dienste gehören, die die gematik entwickelt hat, um Befunde, Röntgenbilder, Abrechnungen und andere wichtige schützenswerte Patienteninformationen zu versenden. Im Internet findet man unter der Rubrik des gematik-Portals eine Liste mit Herstellern, die KIM-Dienste zum sicheren Versenden von Daten der Telematikinfrastruktur (TI) anbieten.

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