Kostenträger

Wundversorgung: Ist der G-BA-Beschluss zur Verbandmittelabgrenzung ein negatives Signal für alle Chroniker mit schlecht heilenden Wunden?

Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), wonach demnächst 3.000 hydroaktive Wundversorgungsprodukte von etwa 8.000 Verbandmitteln zur Versorgung von Menschen mit Diabetischem Fußsyndrom aus der Erstattungsfähigkeit der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) fallen könnten, macht der Branche, vor allem aber dem Berufsverband Medizintechnologie (BVMed) großes Kopfzerbrechen. Der jüngste Beschluss des G-BA sieht nämlich vor, dass gesetzlich versicherte Patienten in naher Zukunft kein Anrecht mehr haben, dass beispielweise mikrobielle Wundauflagen für chronische und schlecht heilende Wunden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden, denn die Ergänzung zur Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) in Bezug auf die Verbandmitteldefinition grenzt ganz klar Verbandmittel von sonstigen Produkten zur Wundheilung ab, die pharmakologische, immunologische und metabolische Wirkweisen haben. Im Klartext heißt das, dass dann nach einer Übergangsphase diabetische Fußulcera nicht mehr mit antimikrobiellen modernen Wundauflagen, wie beispielsweise silberbeschichteten Wundauflagen, behandelt werden dürften, wenn die Produkte, die eine eigenständige therapeutische Wirkung entfalten, nicht vom G-BA auf ihren medizinischen Nutzen untersucht worden sind. Für die Hersteller dieser Produkte bedeutet dies, dass sie wohl zukünftig ein vom G-BA mittels Studien geforderten und erbrachten Nutzennachweis liefern müssen, damit die Kostenträger eine optimierte Diabetes-Versorgung bezahlen. Professor Josef Hecken, Chef des G-BA, glaubt, damit dem Willen des Gesetzgebers Rechnung tragen zu können, um die Patientensicherheit und die Qualität der Wundbehandlung zu stärken. Dr. Marc-Pierre Möll, als Geschäftsführer des BVMed, beurteilt die Lage ganz anders und fordert das Bundesgesundheitsministerium (BMG) auf, den Beschluss des G-BA zu beanstanden, weil seiner Meinung nach die Versorgung von Patienten mit Diabetischem Fußsyndrom in Gefahr ist, weil innovative Lösungen zur Wundheilung, wie oben erwähnte silberhaltige Wundauflagen, nicht mehr zur Verfügung stehen werden, beziehungsweise von der Kasse auf Rezept bezahlt werden. Verbandmittel, auch mit ergänzenden Eigenschaften, die die natürliche Wundheilung positiv beeinflussen, indem sie beispielsweise für ein feuchtes Wundmilieu sorgen, sind auch weiterhin Bestandteil der Leistungen in der Regelversorgung für gesetzlich Versicherte, betont Hecken, der sich auch schon des Öfteren mit dem BMG diesbezüglich auseinandersetzen musste.

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