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G-BA-Entscheid über Zweitmeinungsverfahren für Hochrisikopatienten mit DFS

Die Deutsche Diabetes Gesellschaft, kurz DDG, bietet ab sofort für Betroffene mit einem Diabetischen Fußsyndrom (DFS) einen sogenannten Fuß-Pass an, der vor allem auf das unterschiedliche Risiko, das einzelne Patienten haben, hinweisen  und so zur Prävention einer Spätkomplikation bei Menschen mit einem Diabetes beitragen soll, denn in Deutschland gibt es jährlich 40.000 Fuß-Amputationen, die mit besseren, engmaschigeren sowie sichereren Vorsorgeuntersuchungen teilweise zu vermeiden wären. Der Pass, den Patienten selbst oder behandelnde Ärzte bestellen können, ordnet Diabetes-Patienten in Risikoklassen ein. Der Fuß-Pass kann danach drei verschiedene Farben (Ampelsystem) haben. Eine grüne Farbkodierung besagt, dass der Patient mit der Zuckerkrankheit nur ein geringes Risiko für ein DFS hat. Diese Kategorie von Patienten benötigt nur einmal im Jahr eine Kontrolle eines Arztes. Patienten mit einem gelben Pass brauchen deutlich mehr ärztliche Unterstützung. Eine Kontrolle zwemal im Jahr ist für diese Diabetes-Patienten sinnvoll, und zudem präventive Behandlungen, zu denen die medizinische Fußpflege gehört. Patienten mit einem hohen Risikopotenzial für ein DFS bekommen den roten Pass, der gleichzeitig eine Warnung bedeutet, denn diese Patienten sind hochrisikobehaftet. Ärztliche Kontrollen jedes Vierteljahr werden dringend empfohlen, damit einer unnötigen Amputation vorgebeugt werden kann. Außerdem kommt bei Hochrisikopatienten die Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zum Tragen, wonach jeder Patient mit diesem Profil Anspruch auf eine Zweitmeinung eines unabhängigen Arztes hat. Viele Betroffene kennen jedoch ihre Rechte gar nicht, das erklärt die DDG-Präsidentin Monika Kellerer, die die Einteilung und den Pass für sinnvoll hält. Sorgen wegen der Umsetzung in die Praxis haben verschiedene Experten von großen Kliniken in Stuttgart, die die G-BA-Zweitmeinungsverfahren für den stationären Sektor kritisieren, weil für große Major-Amputationen in der Regel zu wenig Zeit bleibt, um eine zweite Meinung einzuholen. Die DDG ist der Schlichter in der Auseinandersetzung, weil die Gesellschaft ein telemedizinisches Zweitmeinungskonsil empfiehlt, das dann in kritischen Situationen, wenn wenig Zeit für weitere Entscheidungen bleibt, zur Anwendung kommt und die Entscheidung des G-BA maßgeblich unterstützt.

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