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DDG: G-BA-Beschluss zum Zweitmeinungs-Rechtsanspruch vor Amputationen bei Patienten mit DFS zwingend notwendig

Aus einer Pressemitteilung der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG) geht hervor, dass der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) künftig allen GKV-Versicherten ausdrücklich erlaubt, eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung zu Amputationen einzuholen, das heißt, dass gesetzlich Versicherte Anspruch auf ein unabhängiges Zweitmeinungsverfahren haben, denn in Deutschland leiden etwa momentan 250.000 Menschen mit Diabetes mellitus unter dem komplexen und schwerwiegenden sogenannten Diabetischem Fußsyndrom, dem unbehandelt und auch falsch behandelt meistens die Amputation von Gliedmaßen folgt. Meist sind große Gliedmaßen wie Fuß und Unterschenkel betroffen, die zu den Major-Amputationen gehören. Ein 30-fach höheres Risiko, eine Operation mit Amputation zu erleiden, haben demnach Patienten mit Risikoerkrankungen wie dem Diabetes mellitus. Bei 40.000 Patienten pro Jahr, das sind 70 Prozent Diabetes-Betroffene, werden Amputationen der Gliedmaßen durchgeführt. Meist überleben diese amputierten Patienten auch nicht die sogenannte Fünf-Jahres-Überlebenswahrscheinlichkeit und sterben innerhalb dieses Zeitraumes zu 50 Prozent an den Folgen der Erkrankung. Die DDG will dem entgegenwirken, deshalb ist ein Gutachten im Zweitmeinungsverfahren mit Expertise erfahrener Diabetologen, Gefäßchirurgen und Orthopäden sowie anderem erfahrenen medizinischen Personal auf diesem Gebiet auch so wichtig, um die Rate der Major-Amputationen, die in der Allgemeinversorgung mit einer Quote zwischen zehn bis 20 Prozent angeben wird, zu senken. Spezialisierte Zentren, die auf alternative gefäßchirurgische Eingriffe und andere präventive Maßnahmen setzen, haben nämlich eine Rate an großen Amputationen von nur 3,1 Prozent, also viel niedriger. Die DDG setzt auch auf eine Verbindlichkeit von externen Zweitmeinungen, da ihrer Ansicht nach sonst nach Amputationen ohne Zweitmeinungsverfahren Vergütungsabschläge von den Krankenkassen vorgenommen werden müssten. Aktuell ist es nämlich so, dass eine Amputation einen größeren ökonomischen Reiz hat als eine Gliedmaßen-erhaltende Therapie, erklärt Professor Dr. med. Ralf Lobmann, der Sprecher der Arbeitsgemeinschaft „Diabetischer Fuß“ der DDG ist. Diese Tatsache würde außerdem falsche Anreize schaffen, kritisiert Lobmann in seiner Stellungnahme die aktuellen Beschlüsse des G-BA, der auch eine systematische und nicht freiwillige Einbindung eines Zweitmeinungsverfahrens zur Fußerhaltung wünscht. Gerade Menschen in ländlichen Regionen muss schnell geholfen werden, denn bei einer bevorstehenden Major-Amputation darf man keine Zeit verlieren. 36 Stunden bleiben dem Patienten maximal zur Klärung der Bedenken, die nach Ansicht von Experten der DDG für abgeschiedenere Regionen auch mit Hilfe eines telemedizinischen Zweitmeinungskonsils abgeklärt werden könnten, allerdings nur auf Basis eines Gutachtens durch Experten auf dem Gebiet. Der G-BA hat auch entschieden, dass zu präventiven und fußerhaltenden Maßnahmen ab dem 1. Juli 2020 Podologische Therapien gehören, die alle Menschen in Anspruch nehmen dürfen, bei denen Schädigungen am Fuß sichtbar sind, weil bereits sensible und sensomotorische Neuropathien vorliegen. Bisher durften diese präventiven Maßnahmen nur GKV-Versicherte mit einem DFS oder anderen unumkehrbaren Folgeschädigungen der Füße auf Kosten der Kassen wahrnehmen, was auch die hohe Wahrscheinlichkeit der Amputationen erklärt. Ferner ist die Wundbehandlung mit Vakuumversieglungstherapie seit Ende des Jahres 2019 zu einer erweiterten Kassenleistung geworden und somit verordungsfähig.

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