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Außerklinische Intensivpflege neu ordnen

Der 10. „Kongress für Außerklinische Intensivpflege und Beatmung“, kurz KAI, als zentrale Dialogplattform fand gerade erst am 20. und 21. November 2019 in Berlin im dortigen Olympiastadion statt. 1.200 Teilnehmer in 70 Vorträgen interessierten sich für die Veranstaltung, die unter dem Motto „Von der Basis zur Rehabilitation – Was kann außerklinische Pflege leisten?“ stand. Die Versorgungsstrukturen in der außerklinischen Intensivpflege wurden auf dem Kongress, der erstmalig von Vincentz Network ausgerichtet wurde, diskutiert, da das derzeitige Reha- und Intensivpflegestärkungsgesetz (RISG) angeprangert wird. Pflegekräfte und Betreiber von Intensivpflegeeinrichtungen, Betroffene und ihre Angehörigen, Juristen sowie Krankenkassen-Vertreter und Politiker, wie der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Andreas Westerfellhaus, und die Bundestagsabgeordnete, Kodula Schulz-Asche (Bündnis 90/Die Grünen) tauschten sich auf dem Kongress aus und diskutierten die Forderungen der Branche. Der Forderungskatalog, der an beide Politiker übergeben wurde, umfasst eine neue Gesetzesdefinition des Rechtbegriffes „Außerklinische Intensivpflege“. Die Defintion ist die Grundlage für die gewünschte Professionalisierung dieses Bausteins der Versorgung. Die sogenannten schwarzen Schafe dürfen die gesamte Branche nicht in Missgunst ziehen, da existierende Fälle immer nur Einzelfälle sind. Der Präsident des Deutschen Pflegerates, Franz Wagner, sagte, dass es keinen Anlass gibt, die gesamte Branche unter Generalverdacht zu stellen. Des Weiteren müssen Rahmenbedingungen geschaffen werden, dass Fachärzte Intensivpflegekräfte kontinuierlich Unterstützung bei der Betreuung ihrer Patienten bieten, um die Qualität dieses Versorgungsbausteins sicherzustellen. Die vierte Forderung bezieht sich auf die Finanzierung und Durchführung der Fachpflege, sowohl im ambulanten Sektor wie auch im vollstationären Sektor, die für alle Betroffenen identische Qualitätsanforderungen auf Basis gleicher Grundsätze anzubieten hat. Die Politiker versprachen, alle Forderungen zu unterstützen, sodass ein neuer Gesetzesentwurf mit neuem Titel und anderen Inhalten von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn schnell vorgelegt werden soll. Dieser wird dann voraussichtlich als Gesetzgebungsprozess zum RISG im Frühjahr 2020 abgeschlossen sein. Die Kernbotschaft des Kongresses war allerdings eine andere, nämlich dass jeder Mensch das Recht auf Selbstbestimmung hat und dieses nicht angetastet werden darf. Menschen im Wachkoma, die beatmet werden, und deren Angehörige müssen das Recht haben, den Ort der Intensivpflege und Beatmung frei wählen zu dürfen. Auch diese Forderung stieß bei den KAI-Teilnehmern und Politikern der Veranstaltung auf Zustimmung, denn „die Selbstbestimmung ist ein hohes und schützenwertes Gut“, sagte Schulz-Asche.

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