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BVMed warnt vor Änderung der Verbandmittel-Definition im GSAV

In Deutschland gibt es viele Menschen, die auf eine optimale Wundversorgung angewiesen sind und denen jetzt diese Behandlung unter Umständen versagt bleiben könnte, wenn die bewährte Verbandmittel-Definition geändert würde. Dann nämlich würden nach der geplanten Neufassung der Verbandmitteldefinition, 3.000 von 8.000 erstattungsfähigen Verbandmitteln, die pharmakologische, immunologische und metabolische Wirkungsweisen haben, herausfallen, was schlimme Folgen für Menschen mit chronischen und schlecht heilenden Wunden zur Folge haben würde. Dr. Marc-Pierre Möll, Geschäftsführer des Bundesverbandes Medizintechnologie (BVMed), und die Initiative Chronische Wunden (ICW) warnen vor der geplanten Gesetzesänderung. 900.000 Menschen in Deutschland, die unter chronischen Wunden leiden, wären dann betroffen; ihre Versorgung wäre somit gefährdet und widerspricht somit der Rechtssicherheit zur Definition des Verbandmittel-Begriffes, welche im Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) verankert bleiben soll. Aber, so warnt Möll, nicht mit dieser pauschalen Einschränkung. Die „ergänzenden“ für viele Chroniker so wichtigen zusätzlichen pharmakologischen und metabolischen Eigenschaften würden wegfallen, was eindeutig das Ziel der Politik verfehlt, Antibiotika-Resistenzen zu vermeiden. Denn die Anwendung von Antibiotika lokal auf einer Wunde ist nicht mit der oralen Einnahme oder Injektion oder Infusion gleichzusetzen, weil keine Resistenzen ausgebildet werden. Der „10-Punkte Plan zur Bekämpfung resistenter Erreger“ des BMG und der Deutschen Antibiotika-Resistenzstrategie (DART) hält aber sehr wohl den lokalen Einsatz antimikrobieller Therapien mit keimreduzierenden Eigenschaften für sinnvoll und notwendig. Ansonsten würden Menschen ohne Versorgung mit antimikrobiellen Wundverbänden vermehrt stationär aufgenommen werden müssen, weil die Behandlungsalternativen als Infektionsmanagement fehlen. Möll fordert daher, den Gesetzesentwurf zu überarbeiten und die Verbandmittel-Definition, die sich bewährt hat, zu belassen, um eine zeitgemäße, phasengerechte und medizinisch notwendige Wundversorgung zu gewährleisten.

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