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BVMed warnt vor Umsetzung der Verbandmittel-Definition im GSAV

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) kritisiert die neue Verbandmittel-Definition im „Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung“ (GSAV). Demnach dürfen, wenn der Kabinettsentwurf umgesetzt wird, Verbandmittel durch Zusatzwirkungen nicht pharmakologisch, immunologisch oder metabolisch sein und im menschlichen Körper wirken. Der Kabinettsentwurf unterscheidet also zwischen einer sogenannten Hauptwirkung und zusätzlichen Wirkungen. Der BVMed warnt vor den Konsequenzen, wenn die neue Arzneimittel-Definition umgesetzt werden sollte, weil so eine Verschlechterung der Versorgung von Patienten mit akuten und chronischen Wunden zu befürchten ist. In Deutschland gibt es 2,7 Millionen Menschen, die auf eine Versorgung mit bislang erstattungsfähigen Verbandmaterialien angewiesen sind. 900.000 von diesen haben chronische Wunden, die mit speziellen Verbandmitteln zum Beispiel mit antimikobieller Wirkung behandelt werden müssen, um abzuheilen. Bislang standen diese Verbandmittel auch in der Regelversorgung zur Verfügung. Das könnte sich allerdings ändern und dürfte künftig aufwendige Nachweise benötigen, wenn diese Verbandmaterialien weiterhin erstattungsfähig bleiben sollen. Die neue Regelung würde die altbewährte Qualität in der Wundversorgung angreifen, weil die Krankenkassen die Übernahme der Produkte ablehnen. Die Konsequenzen aus der Änderung der Definition von Verbandmitteln wäre laut BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Joachim Schmitt eine vermehrte stationäre Behandlung von Menschen mit chronischen Wunden und ein häufigerer Einsatz von Antibiotika, aber auch ein erheblicher wissenschaftlicher Rückschritt. Der BVMed fordert daher, auch um die Versorgungsqualität- und sicherheit zu gewährleisten, die ursprüngliche Formulierung aus dem Referentenentwurf in den Kabinettsentwurf zu übernehmen. Dort war eine eindeutige Abgrenzung von Verbandmitteln und sonstigen Wundversorgungsprodukten auf Basis einfacher Wirkweisen vorgenommen.

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