Beschluss des G-BA zum diabetischen Fußsyndrom
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Änderung der Richtlinien zur Hyperbaren Sauerstofftherapie (HBO) beim diabetischen Fußsyndrom beschlossen. Die Änderung der Richtlinien tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft, welche bereits am 11. Januar 2018 erfolgte. Die HBO dient der Steigerung der Sauerstoffaufnahme durch 100 Prozent reinen Sauerstoff ins Blut über Normalwerte und soll so eine bessere Sauerstoffversorgung auch schlecht durchbluteten Gewebes bewirken. Diese Methode kann in vielen Fachbereichen Anwendung finden, auch bei Wundheilungsstörungen infolge des diabetischen Fußsyndroms. Die HBO ist aber nur unter bestimmten Voraussetzungen stationär, also im Krankenhaus, und ambulant, durch Vertragsärzte, zugelassen. Ansonsten ist sie von der GKV-Versorgung ausgeschlossen. Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein:
- Das diätetische Fußsyndrom muss soweit fortgeschritten sein, dass die Läsion die Gelenkkapsel oder die Sehnen erreicht hat (Wagner II-Stadium).
- Es ist keine Wundheilungstendenz erkennbar, obwohl eine leitliniengerechte Wundbehandlung des diätetischen Fußes in einer qualifizierten Facheinrichtung durchgeführt wurde.
- Auch eine wirksame antibiotische Therapie hat keinen Erfolg bei einer Läsion erwirkt.
- Bei einer makroangiopathischen Variante des Fußsyndroms, bei der die mittelgroßen und großen Blutgefäße meistens durch eine Arteriosklerose krankhaft verändert sind, muss sichergestellt werden, dass alle anderen operativen oder angioplastischen (Gefäßwandstabilisation) Verfahren vor der HBO ausgeschöpft wurden. Ziel der Behandlungen ist die bestmögliche Durchblutung des Fußes.
- Auch müssen während der Therapie mit hyperbarem Sauerstoff, also Sauerstoff unter Zuhilfenahme von Überdruck, alle Maßnahmen der Druckentlastung und anderer leitliniengerechter Maßnahmen der Wundversorgung gegeben sein.
Der komplette Beschluss des G-BA ist unter www.g-ba.de veröffentlicht und kann nachgelesen werden.