Kostenträger

Verwirrung um Verordnung moderner Wundversorgungsprodukte

Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Nordrhein kritisiert das Verhalten der Krankenkassen, die 1.300 Prüfanträge für das vierte Quartal 2016 gestellt haben. Bei den Prüfanträgen handelt es sich überwiegend um Verordnungen von Materialien der modernen Wundversorgung, die von den Ärzten über den Sprechstundenbedarf (SSB) abgerechnet wurden. Materialien zur modernen Wundversorgung wie Schaumverbände, Alginate und Hydrogele dürfen auch weiterhin von den Arztpraxen verordnet werden, nur eben nicht als Sprechstundenbedarf.

Die KV Nordrhein klärt die Krankenkassen darüber auf, dass die Ärzte lediglich einen Formfehler machen würden, wenn diese speziellen Materialien zu Wundversorgung über den SSB abgerechnet würden. Den Kassen entstünden aber kein Schaden. Die Ärzte sollen zukünftig bestimmte Verbände, die nicht zur Notfallbehandlung in der Praxis benötigt werden, sondern zum turnusmäßigen Verbandswechsel eingesetzt werden, auf Rezept des jeweiligen Patienten verordnen. In einzelnen Praxen sind Summen von bis zu 20.500 Euro aufgelaufen, weil sie dem Sprechstundenbedarf zugeordnet wurden. Deshalb appelliert die KV Nordrhein an die Krankenkassen, bei der Erstattung einsichtig zu sein. Der Hausärzteverband allerdings erwartet für die Zukunft eine Überarbeitung der Sprechstundenbedarfsverordnung. Die KV Nordrhein, so der vdek, muss aber auch in die Pflicht genommen werden und die Ärzte über rechtskonformes Verhalten belehren.

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