Erstattung von Wundversorgungsprodukten: Verwirrung durch KV Hessen
Eine irreführende Information der Kassenärztlichen Vereinigung des Bundeslandes Hessen hat dazu geführt, dass es bei Ärzten und Patienten Unsicherheiten gab, was die Verordnung mit Wundversorgungsprodukten betrifft. Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) stellte klar, dass die modernen Wundversorgungsprodukte auch weiterhin uneingeschränkt erstattungsfähig blieben. Die neuen gesetzlichen Regelungen des Heil- und Hilfsmittelgesetzes (HHVG) im Bereich Verbandmittel sehen Übergangsfristen bis Ende April 2019 vor. Aber auch dann ändere sich nicht nicht so viel: moderne Wundversorgungsprodukte wie zum Beispiel hydroaktive Wundauflagen für chronische Wunden blieben auch weiterhin voll erstattungsfähig. Personen mit chronischen Wunden seien auf diese innovativen, hochmodernen Verbandstoffe angewiesen, die sich über die Jahre etabliert haben. Für die Ärzte gelte, dass sich an ihrer Verschreibungspraxis nichts ändere, so die Verbandmittelexpertin Daniela Piossek vom BVMed. 900.000 Menschen leiden in Deutschland an chronischen Wunden, so dass diese Menschen auch in Zukunft auf moderne Wundversorgungsprodukte zurückgreifen können.