Kostenträger

TK fordert Angleichung von ambulanter und stationärer Vergütung

Bisher war es so, dass medizinische Eingriffe, die im Krankenhaus geleistet wurden, besser vergütet wurden als diejenigen, die in einer Arztpraxis ambulant erfolgten. Damit soll nach dem Willen der Techniker Krankenkasse (TK) Schluss sein. Für medizinische Eingriffe, egal ob im Krankenhaus oder in der Arztpraxis, sollte es nicht mehr unterschiedliche Tarife geben, erklärte Jörg Manthey, der Leiter der TK-Krankenhaus-Vertragsstrategie.

Die TK erhofft sich von dem neuen Vergütungsmodell, welches aus einer Mischkalkulation bestehe, eine Reduzierung unnötiger Operationen und eine Optimierung bei der Versorgung ihrer Patienten. Auch acht Kliniken und deren niedergelassene Operateure sowie die Kaufmännische Krankenkasse (KKH) befürworten dieses Projekt und wollen sich daran beteiligen. Unterstützung erhält die TK zudem vom GKV-Spitzenverband.

Aber es gibt nicht nur Befürworter dieses Projektes; Georg Baum, DKG-Hauptgeschäftsführer, hält den Pflege- und Versorgungsbedarf stationär für leistungsintensiver, weil Patienten, die stationär behandelt werden, seiner Meinung nach sehr oft Begleiterkrankungen haben, die höhere Kosten produzierten. Die logische Schlussfolgerung, laut Baum, solle die bessere Vergütung dieser Leistungen sein.

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