Leistungsbewilligungen bei Wundversorgung sehr unterschiedlich
Eine aktuelle Studie des IGES-Instituts zeigt, dass die gesetzlichen Krankenkassen Leistungen ihrer Versicherten sehr unterschiedlich bewilligen. Die Studie wurde durch den Patientenbeauftragten der Bundesregierung in Auftrag gegeben. Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) ruft Patienten auf, gegen abgelehnte Leistungsbewilligungen innerhalb von 30 Tagen Einspruch einzulegen.
Gemeint sind hier vor allem Patienten mit chronischen Wunden, die für eine bestmögliche Versorgung kämpfen sollten. Die Wundversorgung solle dem aktuellem Stand der Technik entsprechen. Einem Viertel aller abgelehnten Leistungsbewilligungen werde schon heute durch Versicherte widersprochen und über 50 Prozent der Widersprüche seien erfolgreich, teilt der BVMed mit.