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„Hochrisikopool“: DAK strebt Ausgleichsverfahren für teure Krankheiten an

Die DAK-Gesundheit fordert, dass es in Zukunft nur noch eine Aufsichtsbehörde geben solle. Das Bundesversicherungsamt soll die Finanzaufsicht über alle Krankenkassen haben, die Landesaufsichten hingegen sollen nur noch die Überwachung der vertraglichen Regelungen zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern übernehmen. Auch ist die DAK für eine komplette paritätische Finanzierung der Krankenversicherungsbeiträge.

Heutzutage teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Basisbeitrag von 14,6 Prozent. Der Zusatzbeitrag wird von den Kassenmitgliedern übernommen und kann nach Kassenart unterschiedlich hoch ausfallen. Die Krankenkassen sollen aber künftig einen Gesamtbeitragssatz festlegen, der von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu gleichen Teilen getragen wird. Auch wünscht die DAK einen sogenannten „Hochrisikopool“: Die Kosten für teure Krankheiten von mehr als 100.000 Euro könnten so zwischen den einzelnen Kassen ausgeglichen werden. Keine Krankenkasse würde dadurch extrem belastet.

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