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BVMed: Weitere Diskussion um Verbandmitteldefinition

Der CDU-Bundestagsabgeordnete Dr. Roy Kühne will für den Verbandmittelbereich "keine Riesen-Nachweispflicht einführen, die dazu führt, dass bewährte Produkte vom Markt genommen werden". Das sagte der Hilfsmittelexperte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion auf dem BVMed-Gesprächskreis Gesundheit am 23. November 2016 in Berlin. Eine Legaldefinition für Verbandmittel ist Teil des Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetzes (HHVG), zu dem am 30. November 2016 eine Anhörung im Bundestags-Gesundheitsausschuss stattfindet. Der BVMed wehrt sich gegen eine Einengung der Verbandmitteldefinition. Wichtig sei, eine phasengerechte Wundversorgung mit den notwendigen Verbandmitteln zu gewährleisten, so Daniela Piossek, Leiterin des BVMed-Referats Krankenversicherung.

Zur Nutzenbewertungsdiskussion sagte Kühne: "Man muss nicht beweisen, dass Gummistiefel vor Nässe schützen. Das hat sich bewährt." Der Mehrwert neuer Verfahren müsse aber dargestellt werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss habe die Aufgabe, dieses Verfahren für Verbandmittel zu organisieren. Wichtig sei für ihn: "Wir müssen für Innovationen offen bleiben. Wir wollen nicht mit Durchschnitt nur Durchschnitt erreichen, sondern uns die Innovationsfähigkeit erhalten." Kühne plädierte dafür, eine Expertenkommission für den Wundversorgungsbereich zu bilden, um die Versorgungssituation zu verbessern.

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