EuGH: Rx-Preisbindung in Deutschland unzulässig
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) stellt in seinem Urteil klar, dass die Preisbindung für rezeptpflichtige Arzneimittel (Rx) unzulässig ist. Diese Preisbindung stelle für ausländische Versandapotheken ein Handelshemmnis dar. Deutsche Apotheken und auch deutsche Arzneimittelversender sind dagegen an die Rx-Preisbindung gebunden, sie dürfen auch in Zukunft keine Rabatte oder Boni auf verschreibungspflichtige Arzneimittel geben.
Die ABDA und die Landesverbände stellen das nationale Gesundheitssystem jetzt in Frage; aber die Vergangenheit hat gezeigt, dass deutsche Apotheker meist eine Antwort auf marktregulierende Eingriffe hatten. Aus den Kreisen des Versandapothekervereins BVDVA ist zu hören, dass man der jetzt wahrscheinlich stark wachsenden Konkurrenz aus den Niederlanden Respekt zollt. Hierzulande könne man auf ein Modell des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2010 zurückgreifen, dass Rx-Boni in geringer Höhe erlaube.
Die Frage, die auf jeden Fall bestehen bleibt: Geraten deutsche Apotheken durch das EuGH-Urteil jetzt stärker unter Druck oder reagiert der Gesetzgeber mit einem generellen Verbot des Versands rezeptpflichtiger Arzneimittel?