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Pflegestärkungsgesetz: Bessere Beratung durch Pflegestützpunkte

Das dritte Pflegestärkungsgesetz der Bundesregierung sieht vor, dass Pflegebedürftige und ihre Angehörigen in Zukunft besser beraten werden und vor Pflegebetrug geschützt werden. Hierzu sollen sogenannte Pflegestützpunkte aufgebaut werden.

Zunächst ist das Modellvorhaben für etwa 60 Kreise beziehungsweise kreisfreie Städte für fünf Jahre angedacht. Die Verpflichtung der Pflegekassen ist es, den Empfehlungen dieser Ausschüsse zur besseren Versorgung der Patienten nachzukommen. Außerdem erhält die gesetzliche Krankenversicherung ein systematisches Prüfrecht, um Betrugsskandale vor allem russischstämmiger Pflegedienstbetreiber aufzudecken.

Der Stiftungsvorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, kritisiert die hohen Ausgaben für die Behandlungspflege zu Hause, die in den letzten Jahren enorm gestiegen sei, nämlich von 1,95 Mrd. Euro auf 5,25 Mrd. Euro. Auch hier müsse sich etwas im Pflegestärkungsgesetz ändern.

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