Wissenschaft

Studie: Wettbewerb um onkologische Patienten

Insbesondere bei der Behandlung von Tumoren werden immer mehr Patienten ambulant im Krankenhaus versorgt. Das wirkt sich negativ auf die niedergelassenen Onkologen aus. Eine vom Berufsverband der Niedergelassenen Hämatologen und Onkologen (BNHO) in Auftrag gegebene Studie hat sich nun mit dem Wettbewerb zwischen Vertragsärzten und Kliniken näher befasst. Die Experten sprechen von deutlichen Nachteilen der niedergelassenen Mediziner. Um diese auszugleichen, müssten die Rahmenbedingungen angepasst werden.

Studienautor Professor Justus Haucap vom Düsseldorfer Institut für Wettbewerbsökonomie (DICE), das die Studie „Wettbewerb in der ambulanten onkologischen Versorgung – Analyse und Reformansätze“ durchgeführt hat, spricht von einem Verdrängungswettbewerb. „Krankenhäuser bieten, salopp gesagt, ein Rundum-Paket an.“ Personal und Gerätschaften können sowohl stationär als auch ambulant genutzt werden, außerdem kommen die notwendigen Medikamente aus den Krankenhausapotheken. „Kliniken können ihre ambulante Tätigkeit in Richtung lukrativer medikamentöser Therapie ausdehnen, weil das die Profite der Krankenhausapotheke in nicht unerheblichem Maße steigert“, so Haucap weiter. Das sei sehr lukrativ und biete den Kliniken die Möglichkeit, andere Abteilungen zu betreiben, die wenig Profit einbringen. Der Autor meint, dass die Kliniken sich ihre Patienten gezielt nach Profitabilität aussuchen würden. Die übrigen Patienten würden an die Niedergelassenen verwiesen werden und die Folge sei eine Ausdünnung der Facharztlandschaft.

Die Öffnung des ambulanten Sektors für Kliniken gehe zu Lasten der vertragsärztlichen Versorgung, meinte auch Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Die Politik müsse den niedergelassenen Ärzten die gleichen Möglichkeiten einräumen wie den Krankenhäusern. Ein möglicher Lösungsansatz, der in der Studie vorgeschlagen wird, ist die Beschränkung der ambulanten Tätigkeiten, die in der Klinik durchgeführt werden dürfen. Die Behandlung dürfte zusätzlich von den Krankenhausapotheken nicht mehr quersubventioniert werden. Ein anderer Ansatz schlägt Kooperationen der niedergelassenen Behandler untereinander und mit Apotheken, beispielsweise in regionalen Versorgungsnetzwerken, vor. „So könnte man das Bild, das im Krankenhaus erzeugt wird, in gewissem Umfang in der ambulanten Versorgung nachbilden“, meint Haucap.

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