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G-BA: Beratung über Elektrostimulation zur Wundbehandlung

Klinische Studien haben bestätigt, dass Elektrostimulation in Kombination mit einer Standardversorgung die Wundheilung beschleunigen kann. Die elektrischen Impulse wirken dabei stimulierend auf den Heilungsvorgang. Nun berät der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) über Richtlinien zur Erprobung von Elektrostimulation zur Behandlung von Ulcus cruris venosum und diabetischem Fuß.

Die menschliche Haut verfügt bereits über eine elektrische Ladung. Treten Verletzungen auf, so entsteht ein elektrischer Strom, der die körpereigene Heilung in Gang setzt und auch für ihr Fortbestehen sorgt. Ist die Wunde verheilt, stoppt auch der Stromfluss. Bei Wundheilungsstörungen ist der elektrische Strom verändert und manchmal gar nicht vorhanden. Darauf basierend sollen mittels künstlicher Elektrostimulation die physiologischen Abläufe wieder angestoßen werden. So konnte unter anderem gezeigt werden, dass künstliche elektrische Impulse die Durchblutung steigern, den Sauerstoffgehalt erhöhen oder auch über eine antimikrobielle Wirkung verfügen. Wundschmerzen werden verringert und die Bildung von zur Wundheilung benötigter Zellen gefördert. Insbesondere bei vaskulär bedingten Beingeschwüren (Ulcus cruris) oder Dekubitalulcera hat die Behandlung bereits Erfolge erzielen können.

Elektrostimulation in der Medizin findet insbesondere in Form von Herzschrittmachern statt. Mittlerweile werden auch Atem-, Darm- oder Blasenschrittmacher implantiert. Weitere Anwendungsgebiete sind die Nerven- oder Muskelstimulation.

Der G-BA ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung von Ärzten, Zahnärzten, Psychotherapeuten, Krankenkassen und Krankenhäusern. In Form von Richtlinien bestimmt er den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung.

 

 

 

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