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IKK-Plattform: Entlassungsmanagement bedarf besserer Kommunikation

„Entlassen und was dann?“ war das Thema der 12. Plattform zur Gesundheit des Bundesverbands der Innungskrankenkassen in Deutschland (IKK). Insbesondere die Kommunikation zwischen den einzelnen Schnittstellen und die Organisation beim Entlassungsmanagement sollte nach Meinung der Experten zukünftig verbessert werden.

Das Entlassungsmanagement soll den Übergang des Patienten von der stationären in eine geregelte ambulante Versorgung gewährleisten. Dass hier Verbesserungsbedarf besteht, darin waren sich die Teilnehmer der 12. IKK-Plattform zum Thema „Entlassen und was dann? Von Versorgungsbrüchen zu Behandlungsketten“ einig. „Wir brauchen eine offene Kommunikation, eine eindeutige Dokumentation, aber auch eine einheitliche und fortschrittliche Telematik-Infrastruktur für ein gut funktionierendes Entlassungsmanagement“, fasste Jürgen Hohnl, Geschäftsführer des IKK e.V., die grundlegenden Schwierigkeiten zusammen.

Kommunikationsbrüche stellen eines der Probleme dar. „Wir haben ein Struktur- und Organisationsproblem“, meinte Ulrich Weigeldt, Bundesvorsitzender des Hausärzteverbandes. Er verwies auf Dänemark. Dort haben Hausärzte und Krankenhäuser die Möglichkeit, die Krankendaten problemlos untereinander auszutauschen. In Deutschland muss jedes Mal eine Patienteneinwilligung eingeholt werden, wenn beispielsweise Sozialdaten im Rahmen des Entlassungsmanagements ausgetauscht werden. „Dies ist überreguliert und muss noch einmal diskutiert werden“, meinte Sabine Dittmar, stellvertretende gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion.

Das Schnittstellenmanagement müsse ebenfalls konkretisiert werden. „Der Anspruch auf die Beförderung von Berlin nach Hamburg ist zwar formuliert“, meinte Joachim Becker, Leiter der Unterabteilung Krankenversicherung im Bundesgesundheitsministerium, „aber wer fährt und was es kostet, ist nicht bekannt.“ Prof. Dr. Michael Sailer, Ärztlicher Direktor des Neurologischen Rehabilitationszentrums Magdeburg, sieht ebenfalls Probleme bei der Umsetzung: „Wer identifiziert den Patienten – Kasse oder Krankenhaus -, wer holt die Einverständniserklärung, wenn der Patient nicht ansprechbar ist oder keine Angehörigen hat?“ Die Meldung an die Krankenkasse und die Rehaklinik erfolgen häufig zu spät. Diese Verantwortlichkeiten müssen geklärt sein, damit alle Patienten gleichermaßen gut versorgt werden. Finanzielle Anreize für das Entlassungsmanagement sollen allerdings nicht geschaffen werden. „Das gehört für mich zur Behandlung dazu“, kommentierte Dittmar ihre ablehnende Haltung.

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