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Venenverweilkatheter: B. Braun Melsungen gewinnt Patentverletzungsklage gegen Becton Dickinson

Eine Patentverletzungsklage gegen Becton Dickinson wurde vom Landgericht Düsseldorf nun zugunsten der Klägerin B. Braun entschieden. Demnach darf Becton Dickinson das Produkt „Venflon Pro Safety“ in den Größen 14G bis 22G nicht mehr in Deutschland vertreiben. Dieses Produkt verletzt ein europäisches Patent von B. Braun für Sicherheitsvenenverweilkatheter.

Wie B. Braun am 14. Januar in einer Pressemitteilung erklärte, wurde Becton Dickinson bereits aufgefordert, die in Verkehr gebrachten Venenverweilkatheter zurückzurufen. Becton Dickinson hat nun die Möglichkeit, Berufung gegen diesen Beschluss einzulegen. Ein zuvor beim Europäischen Patentamt von Becton Dickinson eingereichter Antrag zur Nichtigerklärung des Klagepatents wurde bereits im November 2014 erstinstanzlich abgewiesen, wogegen Becton Dickinson bereits Beschwerde eingelegt hat.

 

 

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