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Telemedizin: TK plädiert für Lockerung der Musterberufsordnung

Die Techniker Krankenkasse möchte, dass die Ärztekammern in Zukunft die Berufsordnungen für Ärzte konkretisieren und öffnen, so dass Ärzte beispielsweise Fernbehandlungen per Internet durchführen können. Bisher schließt die Musterberufsordnung eine telemedizinischen Behandlung aus, wenn zuvor noch kein persönlicher Kontakt zwischen Arzt und Patient zustande gekommen ist.

Für Bundesländer wie Rheinland-Pfalz sei dieser Schritt zwingend notwendig, so Experten, da in diesem flächenmäßig großen Bundesland die Arztpraxen unregelmäßig verteilt seien. Hier sei die Bevölkerung auf dem Land im Nachteil, weil zum Teil große Fahrtstrecken in Kauf genommen werden müssten. Videosprechstunden könnten Abhilfe schaffen, so wie in Baden-Württemberg. Dort hat die Landesärztekammer auch ihre Berufsordnung dahingehend verändert, dass Modellprojekte per Fernbehandlung Anwendung finden. In einem Modellprojekt rund um die Region Koblenz wird die telemedizinische Behandlung oder Betreuung asthmakranker oder an COPD leidender Patienten per App bereits durchgeführt.

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