Produkte

Video-Sprechstunde ab Mitte nächsten Jahres

Die Behandlung per Videokonferenz kommt Mitte nächsten Jahres, das heißt Patienten können sich demnächst von ihrem Arzt per Video behandeln lassen. Für solche Video-Sprechstunden erhält der Arzt ab Juli 2017 auch ein Honorar, über dessen Höhe noch verhandelt wird.

Grundsätzlich verstößt aus Sicht von Ärzten und Krankenkassen eine Videosprechstunde nicht gegen das Fernbehandlungsverbot der ärztlichen Berufsordnung, wenn der Arzt den Patienten nicht ausschließlich fernbehandelt. Solchen Online-Sprechstunden muss ein Arzt-Patient-Kontakt vorausgegangen sein. So dient die Fernbehandlung zur Kontrolle des Behandlungsverlaufs oder zur Erklärung bei Änderung einer Medikation. Der Patient muss hierzu schriftlich seine Zustimmung geben.

Rezept-Ausstellungen nach telemedizinischer Diagnose sind auch möglich; wie das Ganze geschehen soll ist aber noch nicht geklärt, da der Bundestag gerade erst beschlossen hat, dass Apotheker Online-Rezepte ohne direkten Arzt-Patient-Kontakt nicht beliefern dürfen. Die Videosprechstunde an sich muss genauso vertraulich und störungsfrei ablaufen wie der Arztbesuch. Auch die technischen Voraussetzungen wie eine gute Internetverbindung, ausreichend große Bildschirme mit guter Auflösung etc. müssen vorhanden sein.

Vorherige Meldung

Medizinprodukte: Reimporte brauchen keine weitere Zulassung

Nächste Meldung

Report: Arzneimittelausgaben steigen bis 2021 um 30 Prozent

Wundversorgung heute

Wundversorgung heute

Herzlich willkommen bei "Wundversorgung heute". Dieses kostenlose und freie Portal steht für Informationen rund um das Thema Wundversorgung. In den drei Rubriken "Produkte", "Kostenträger" und "Wissenschaft" stellen wir Ihnen jeweils die aktuellsten Neuigkeiten vor. Um diesen Informationsservice dauerhaft zu genießen, empfehlen wir Ihnen unseren kostenlosen und jederzeit kündbaren Newsletter. So werden Sie monatlich auf den neuesten Stand im Bereich der Wundversorgung gebracht.