Kostenträger

GKV: Verwaltungsräte legen Zusatzbeiträge fest

Der Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung wird von den Verwaltungsräten mehrerer Krankenkassen für das kommende Jahr festgelegt. Er liegt im Durchschnitt bei 1,1 Prozent; dieser durchschnittliche Zusatzbeitrag wurde vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) so festgelegt.

Erhöht eine gesetzliche Krankenkasse ihren individuellen Zusatzbeitrag, haben die Mitglieder dieser Kasse ein Sonderkündigungsrecht. Die AOK Plus in Sachsen und Thüringen erhöht nach einem Beschluss des Verwaltungsrates ihren allgemeinen Beitragssatz um 0,3 Prozentpunkte auf 15,2 Prozent. Begründet wird dieser Anstieg mit zu erwartenden Mehrbelastungen durch neue Gesundheitsgesetze in den nächsten Jahren. Mit 10,4 Mrd. Euro stehen dieser Kasse pro Versichertem so 3.330 Euro für die medizinische Versorgung zur Verfügung. Die AOK Plus gehört damit eher zu den günstigen Kassen.

Bei der TK bleibt der Beitragssatz stabil bei 15,6 Prozent. Der Zusatzbeitrag liegt bei 1,0 Prozent. Dieser Kasse stehen 26 Mrd. Euro als Etat zur Verfügung; auch hier steigen die Ausgaben. Allein auf den Krankenhausbereich entfallen 7,1 Mrd. Euro, das ist ein Zuwachs von 7,1 Prozent gegenüber 2016. Der Beitragssatz der Barmer GEK bleibt mit 15,7 Prozent stabil. Die Kasse fusioniert zum 1. Januar 2017 mit der deutschen BKK und heißt dann nur noch Barmer.

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