Erstversorgung von Bagatellverletzungen in Betreuungseinrichtungen
Dürfen Betreuer in Kindergärten und Schulen eine erste Wundversorgung bei Kindern leisten, wenn sie sich kleinere Verletzungen zugezogen haben? Offenbar führt diese Frage immer wieder zu Unsicherheiten bei den betreffenden Aufsichtspersonen.
Im Landkreis Gießen wurde nun eine Initiative auf den Weg gebracht, die Rechtssicherheit bringen soll. Der kinder- und jugendärztliche Dienst des Landkreises hat einen Flyer für Betreuer veröffentlicht, in dem zunächst eine Wundreinigung mit klarem Wasser oder mit sterilen Natriumchlorid-Lösungen empfohlen wird. Der Einsatz von Desinfektionsmitteln soll nur bei frischen, oberflächlichen Wunden erfolgen. Im Anschluss sollen die Wunden mit einem Pflaster trocken abgedeckt oder verbunden werden.
Zur Sicherheit wird den Betreuungseinrichtungen empfohlen, eine schriftliche Einverständniserklärung bei den Eltern der Kinder einzuholen.